Der VDD – das unbekannte Wesen

Keine Frage: Angesichts einbrechender Kirchensteuereinnahmen muss in den Diözesen, aber auch beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), dem Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), strukturell gespart werden. Schmerzhafte Einschnitte sind damit programmiert, Proteste der Betroffenen verständlich.

Der Haushalt des VDD wird gespeist aus Kirchensteuermitteln, die die Kirchensteuerräte der 27 Bistümer nach demokratischen Beschlüssen Jahr für Jahr in einem Umlageverfahren je nach Finanzkraft der einzelnen Bistümer zur Verfügung stellen. Mit diesen Mitteln werden überdiözesane Arbeitsstellen, die Hilfswerke, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), aber auch die teuren Verwaltungsapparate der Deutschen Bischofskonferenz und des VDD selbst alimentiert.

Rechtlich liegt die Krux beim VDD darin, dass es hier keine demokratisch besetzten Gremien – wie etwa die Kirchensteuerräte in den Diözesen – gibt, die in verbindlichen, demokratisch strukturierten Verfahren über den Haushalt, die Abnahme der Jahresrechnung und eben auch über Einsparungen und/oder Streichung von Zuwendungen entscheiden. Erschwerend tritt hinzu, dass es bisher auch kein Gremium auf Ebene der DBK gibt, das inhaltlich über Schwerpunktsetzungen, Prioritäten und Posterioritäten auf einer Förder- bzw. Streichliste bestimmen könnte.

Ob es künftig auf Ebene der Bischofskonferenz in Deutschland ein synodales Organ mit Beratungs- und Entscheidungskompetenz geben wird, steht in den Sternen. Anders in den Diözesen: Bevor die Bistumsleitung pastorale Aktivitäten einstellt oder neue Strukturen aufbaut, sind zunächst die Pastoralräte anzuhören. Erst dann entscheiden die diözesanen Kirchensteuerräte über deren finanzielle Umsetzung. Nichts davon existiert im VDD.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der VDD eine geschlossene Gesellschaft. Über den Verbandshaushalt entscheiden in unterschiedlichen Gremien leitende kuriale Beamte aus dem Verband selbst sowie aus den Bistümern, dazu delegierte Diözesanbischöfe, Generalvikare und – als Feigenblatt oder Simulation von Teilhabe der Laien – zwei ZdK-Vertreter. Wie es zu inhaltlichen Festlegungen, aktuell zu Reduzierungen bis hin zur Streichung bisher gewährter Fördermittel für kirchliche Verbände, Organisationen und Vereine kommt, bleibt für die kirchliche Öffentlichkeit völlig im Dunkeln.

Zu den aktuellen Einsparungen – etwa bei der renommierten Kommission für Zeitgeschichte, dem Cäcilienverband für Kirchenmusik auf Bundesebene und ganz besonders ärgerlich bei den ehrenamtlichen Caritaskonferenzen – wurden vereinzelt die entsprechenden Kommissionen der DBK befragt, in denen neben den Bischöfen handverlesene, bischofstreue Frauen und Männer sitzen, die selbst bei inhaltlicher Kritik realpolitisch keine Chance auf Abwendung von Streichmaßnahmen haben. So kam es, wie es kommen musste: Ohne mit diesen betroffenen Institutionen zu sprechen, geschweige denn ihnen die Chance zu geben, aus ihrer Sicht Gründe für die weitere finanzielle Unterstützung zu benennen, wurden die strukturellen Einsparungen verkündet und hochherrschaftlich in absolutistischer Willkür dekretiert. Hier wird, um es in Anlehnung an einen Handlungstext des Synodalen Wegs zu formulieren, noch nicht einmal gemeinsam beraten, sondern nur allein entschieden – und das offenkundig schlecht.

Dieses Verhalten der Bischöfe, den DBK-Vorsitzenden und Co-Präsidenten des Synodalen Wegs eingeschlossen, konterkariert alles Gerede über stärkere synodale Beteiligung der Gläubigen an Entscheidungen. Selbst die Finanzen des Vatikans werden inzwischen im Wirtschaftsrat transparenter beraten und entschieden als in Deutschland.

Wenn es ums Geld geht, das augenscheinlich letzte wirkungsvolle Pfund geschwundener Pastoralmacht, sind all die schönen, wolkig-synodalen Worte angeblich reformgesinnter Bischöfe über mehr Partizipation und Beteiligung nur mehr Makulatur. An den Geldquellen sitzen ihre grauen Herren mit den schwarzen Aktenkoffern und schöpfen ab. Das Volk Gottes stört da nur.

Doch darauf kann kein Segen liegen. Denn: Die Bischöfe und ihre Bediensteten entscheiden über Geld, das ihnen nicht gehört. Die Kirchensteuerzahler haben es ihnen über die diözesanen Steuerräte zur Verfügung gestellt. Was damit geschieht, geht alle an. Nicht nur, aber vor allem in einer synodalen Kirche.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Captcha wird geladen…